In der Intendant*innengruppe sind die künstlerischen Leiter*innen der Theater und Orchester unter dem Dach des Deutschen Bühnenvereins organisiert.
Jede Intendantin und jeder Intendant eines Theaters oder Orchesters, das dem Bühnenverein angehört, entscheidet selbst, ob sie*er - auf Antrag - persönliches Mitglied der Intendant*innengruppe werden will. Die aktiven Mitglieder der Intendant*innengruppe entrichten einen Jahresbeitrag zur Finanzierung der Gruppentreffen sowie der Arbeit von Vorstand und Geschäftsstelle.
Zurzeit sind 138 aktive persönliche Mitglieder sowie zusätzlich 63 inaktive persönliche Mitglieder in der Intendant*innengruppe organisiert.
Inaktive Mitglieder sind ehemalige Intendant*innen oder auch Intendant*innen, die aktuell ein Theater oder Orchester im Ausland leiten. Inaktive Mitglieder nehmen an allen Diskussionen und Aktivitäten teil, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Die Intendant*innengruppe wählt einen Vorstand, der aus einer Doppelspitze und sechs weiteren Mitgliedern besteht.
Die*der Geschäftsführer*in der Gruppe wird von der Doppelspitze aus der Gruppe bestellt und ist dem Vorstand zugehörig. Die Intendant*innengruppe hat eine eigene Geschäftsstelle, die jeweils von der Geschäftsführung betreut wird. Sie koordiniert in Abstimmung mit den Vorsitzenden die Arbeit der Gruppe.
Die Intendant*innengruppe entsendet stimmberechtigte oder beratende Mitglieder in die Gremien des Deutschen Bühnenvereins.
Mindestens zweimal im Jahr finden Gruppensitzung zum Austausch von Informationen, Standpunkten und aktuellen Entwicklungen statt. Im Kolleg*innenkreis werden in erster Linie kulturpolitische Themen und Problemfelder diskutiert. Hierzu werden Expert*innen aus aus unterschiedlichsten Bereichen als Referent*innen und Diskussionspartner*innen eingeladen. Darüber hinaus werden bei diesen Treffen auch organisatorische Fragen und Formalien bearbeitet sowie Wahlen durchgeführt.